Vermittlung · Medizinischer Sektor · Schweiz

Arbeiten als Physiotherapeut in der Schweiz? Wir organisieren Ihren Wechsel.

Die Schweiz sucht motivierte Physiotherapeuten! Ob Sie in der deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Region arbeiten möchten: Wir vermitteln in der gesamten Schweiz.

CHF 5.300+

Brutto-Monatslohn für Berufseinsteiger, 13× pro Jahr ausgezahlt

3 Regionen

Stellen in der Deutschschweiz, Romandie und italienischen Schweiz

CHF 0.–

Unsere Betreuung beim SRK-Anerkennungsverfahren ist vollkommen kostenlos

01 - Warum MedHunterSwiss.ch

Ihr Wechsel — von A bis Z betreut

Offiziell & zuverlässig

Wir sind eine anerkannte und in der Schweiz ansässige Vermittlungsagentur, spezialisiert auf den medizinischen Sektor.

Schweizweites Netzwerk

Wir bieten Top-Stellen in Kliniken und Praxen in allen Regionen der Schweiz.

Umfassende Betreuung

Wir unterstützen Sie vollkommen kostenlos beim gesamten SRK-Anerkennungsverfahren — und helfen Ihnen auch bei der Suche nach einer passenden Wohnung.

Deutsche Abschlüsse werden direkt anerkannt. Deutsche Ausbildungsabschlüsse werden vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) dank der EU-Abkommen direkt anerkannt — das administrative Verfahren ist für Sie kurz und übersichtlich. Genießen Sie eine hohe Lebensqualität, hervorragende Gehälter und die wunderschöne Schweizer Natur.

Steuern & Nettoeinkommen

Netto bleibt Ihnen deutlich mehr als in Deutschland

Wenn Sie als Physiotherapeut aus Deutschland in die Schweiz ziehen, profitieren Sie von einem sehr günstigen und einfachen Steuersystem. Da Sie in den ersten Jahren mit einer Aufenthaltsbewilligung (B- oder L-Ausweis) arbeiten, unterliegen Sie der sogenannten Quellensteuer: Lohnsteuer und Sozialabgaben werden monatlich direkt vom Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Am Ende des Jahres müssen Sie in der Regel keine komplizierte Steuererklärung mehr einreichen.

Im internationalen Vergleich sind die Gesamtabzüge in der Schweiz sehr gering — im Durchschnitt gehen nur etwa 20 % bis 25 % Ihres Bruttolohns für Steuern und Sozialabgaben ab.

1 · Sozialabgaben

ca. 13–15 % des Bruttolohns

AHV / IV / EO

Staatliche Renten- & Invalidenversicherung

5,3 %

ALV

Arbeitslosenversicherung

1,1 %

NBU

Nichtberufsunfallversicherung (Freizeit)

ca. 1–2 %

BVG

Pensionskasse, «Zweite Säule»

ca. 5–9 %

Diese Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und in der ganzen Schweiz nahezu identisch. Manche Arbeitgeber übernehmen den NBU-Beitrag vollständig; der BVG-Beitrag hängt von Ihrem Alter und der Pensionskasse des Arbeitgebers ab.

2 · Die Quellensteuer

ca. 8–15 % des Bruttolohns

Der genaue Prozentsatz hängt von drei Faktoren ab: Kanton und Gemeinde, in der Sie wohnen Kantone in der Zentralschweiz wie Zug, Schwyz oder Luzern sind extrem steuergünstig (oft unter 10 %), in der Romandie oder im Kanton Bern liegen die Sätze etwas höher (oft 12–15 %); die Höhe des Gehalts je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz (progressives System); und Ihre familiäre Situation verheiratet oder mit Kindern zahlen Sie deutlich weniger als eine alleinstehende Person.

Rechenbeispiel

Alleinstehend · keine Kinder · durchschnittlicher Kanton

Brutto-Monatslohn

CHF 6.000.–

Abzug Sozialabgaben (ca. 14 %)

− CHF 840.–

Abzug Quellensteuer (ca. 10 %)

− CHF 600.–

Netto-Auszahlung

≈ CHF 4.560.–

Wichtig: Die Krankenversicherung (Krankenkasse)

Im Gegensatz zu Deutschland wird die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz nicht automatisch vom Gehalt abgezogen. Sie erhalten Ihren Nettolohn vollständig auf Ihr Bankkonto und schließen zusätzlich selbst eine Krankenversicherung ab  je nach Wohnort und gewählter Franchise (Eigenbeteiligung) etwa CHF 250.– bis 350.– pro Monat.

Interesse? Senden Sie uns Ihren Lebenslauf.

Senden Sie Ihren aktuellen Lebenslauf (CV) direkt per E-Mail oder laden Sie ihn über unsere Website hoch. Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten und geprüft haben, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Das gehört in Ihre Nachricht

Wir bitten Sie freundlichst, von telefonischen Anfragen abzusehen, bevor Sie uns Ihren Lebenslauf zugesendet haben. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen.